Goldverbot 1933/USA
Am 5. April 1933 wurde das Verbot des privaten Goldbesitzes, gemäß dem sogenannten „Goldverbot-Erlass“ von Franklin Roosevelt, nach einer Veränderung des Entwurfes vom 9. März 1933 endgültig rechtskräftig. Dies umfasste den Privatbesitz an sämtlichen Goldmünzen, Goldbarren sowie Goldzertifikaten. Die Eigentümer wurden zur Herausgabe ihres Goldes gegen einen Wert von 20,67 US-Dollar pro Unze gezwungen. Die Möglichkeit des Eintausches von Münzen und Banknoten in Gold war nicht länger gegeben. Am 31. Januar 1934 wurde die Goldparität pro Dollar auf 0,888671 Gramm festgelegt, was einem Wert von 35 Dollar pro Feinunze entspricht. Dem Abkommen zufolge war ein Tausch von Dollar zu Gold (35 US-Dollar pro Unze) ausschließlich im kommerziellen, zwischenstaatlichen Handel möglich.
Die USA produzierten Dollar über den eigentlichen Wert ihrer Goldreserven hinaus. Die US-Dollar-Vorräte in Europa und Japan überstiegen bereits 1960 die amerikanischen Goldreserven.
Somit gab die Nixon-Regierung am 15. August 1971 bekannt, es müssten außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden, um die amerikanische Wirtschaft zu schützen. Diese Maßnahmen beliefen sich auf die Auflösung des Rechts, den Dollar in Gold umzutauschen.
Anschließend musste der Dollar, gemessen am Gold, innerhalb von drei Jahren so stark an Wert einbüßen, dass er nur noch ein Fünftel seines ursprünglichen Goldwertes besaß.
Erst 1976, über 40 Jahre nach seinem Erlass, wurde das Verbot des privaten Goldbesitzes wieder aufgehoben. Heutzutage ist der US-Dollar wie sämtliche Währungen ungedeckt.
Quelle: Wikipedia